Inhalt
I.
Mit Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 (AllMBl S. 562, ber. S. 591), geändert durch Bekanntmachung vom 14. Januar 1991 (AllMBl S. 60), hat das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Muster für eine gemeindliche Entwässerungssatzung veröffentlicht. Die seitdem zu verzeichnenden Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug geben Anlass zu dessen umfassender Überarbeitung. Das bislang geltende Muster wird deshalb in verschiedenen Punkten geändert und durch die in der
Anlage abgedruckte neue Mustersatzung ersetzt.
Eine Rechtspflicht zur Übernahme der überarbeiteten Mustersatzung in das jeweilige Ortsrecht besteht grundsätzlich nicht. Allerdings sind einige Anpassungen auf Änderungen der hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Gemeindeordnung (GO), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zurückzuführen. Um das geltende Ortsrecht in Einklang mit höherrangigem Recht zu bringen, sollten deshalb die in der nachfolgenden Übersicht zusammenfassend dargestellten Regelungsvorschläge in jedem Fall in das geltende Satzungsrecht eingearbeitet werden:
Neue Fassung
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Alte Fassung
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Anpassung an
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§ 3 Nr. 1 „Abwasser“
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§ 3
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§ 54 Abs. 1 WHG
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§ 9 Abs. 2
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§ 9 Abs. 1 Halbsatz 2
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§ 60 Abs. 1 WHG
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§ 12 Abs. 2
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Art. 60 BayWG
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§ 12 Abs. 5 Satz 3
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§ 12 Abs. 2 Satz 3
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Art. 34 Abs. 1 Satz 1 BayWG
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§ 15 Abs. 1 vierter Spiegelstrich
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§ 15 Abs. 1 vierter Spiegelstrich
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§ 4 Abs. 5 AbfKlärV
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§ 15 Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 dritter Spiegelstrich
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§ 15 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. c
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§ 58 WHG
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§ 15 Abs. 2 Nr. 11 erster Spiegelstrich
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§ 15 Abs. 2 Nr. 11 erster Spiegelstrich
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§ 58 WHG
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§ 17 Abs. 2 Satz 2
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§ 17 Abs. 2 Satz 2
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§ 58 WHG
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§ 20 Abs. 1
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§ 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 17 Abs. 3
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Art. 24 Abs. 3 GO
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§ 23 Abs. 2 Satz 2
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Art. 60 Abs. 4 BayWG
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§ 20 Nr. 1
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Ersatzlose Streichung
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Die Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/ steht der Text der überarbeiteten Mustersatzung mit Begründung zum Download zur Verfügung.