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Text gilt ab: 01.08.2015

2. Stärkung der Beratungsfunktion

Die Beratung der Schulen ist eine Kernaufgabe der Schulaufsicht (vgl. Art. 111 Abs. 1 BayEUG).
Diese Beratungsfunktion gewinnt im Zusammenhang mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen weiter an Bedeutung.
Die Schulaufsicht berät und begleitet die Schulen auf ihrem Weg zu mehr Eigenverantwortung, auch unter Einbeziehung der Staatlichen Schulberatungsstellen. Sie unterstützt die Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgabenbereiche und der ihnen eröffneten Gestaltungsspielräume.
Die notwendigen Abstimmungen erfolgen in der Konferenz der Schulaufsicht.
Die Konferenz der Schulaufsicht ist zudem zentraler Ansprechpartner für Fragen der Schulinnovation in der Region und übernimmt insoweit eine Beratungsfunktion für Schulen und Kommunen.