Inhalt
5.
Die Kommentierung der zugelassenen Hilfsmittel ist grundsätzlich nicht gestattet. Als Kommentierung gelten nicht
5.1
Verweisungen auf andere gesetzliche Vorschriften, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsanweisungen, Hinweise und gerichtliche Entscheidungen;
5.2
Verweisungspfeile, Satznummerierungen, Einklammern, Anführungszeichen, Unterstreichen und Durchstreichen.