Inhalt
3.
Die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Von den Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar erlaubt; bei der amtlichen Handausgabe „Umsatzsteuer“, dem amtlichen Handbuch „Abgabenordnung“, den nwb Textausgaben „Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen“ und „Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien“ und bei dem Beck-Text „Einkommen- und Lohnsteuerrecht“ sind jeweils die beiden jüngsten Auflagen zugelassen. Im Vorgriff auf Neuauflagen dürfen auch ersatzweise entsprechende Sonderdrucke des Bundessteuerblatts verwendet werden.