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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
  • Bereich erweitern1. Allgemeines
  • Bereich erweitern2. Bestellung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Einsatzzeiten
  • Bereich erweitern3. Aufgaben der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
  • Bereich erweitern4. Anforderungen an Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
  • 5. Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Bereich erweitern6. Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Bereich erweitern7. Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
  • Bereich erweitern8. Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • 9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • 10. Arbeitsschutzausschuss
  • 11. Überbetriebliche Dienste
  • 12. Fortbildung
  • Bereich erweitern13. Zuständigkeit
  • Bereich erweitern14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011
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9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.
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