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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
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1. Allgemeines
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2. Bestellung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Einsatzzeiten
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3. Aufgaben der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
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4. Anforderungen an Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
5. Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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6. Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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7. Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
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8. Zusammenarbeit mit dem Personalrat
9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
10. Arbeitsschutzausschuss
11. Überbetriebliche Dienste
12. Fortbildung
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13. Zuständigkeit
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14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2011
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9.
Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.