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Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
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Text gilt ab: 01.04.2015
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2010 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Verleihung einer Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste vom 6. November 2001 (AllMBl S. 687) tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 außer Kraft.