Inhalt
    
    
            4.
           
            Abschluss der Übertrittsphase
          
          
          
           
          
              4.1
             
              Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart
            
 
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels der Jahrgangsstufe 5 kann diese gemäß den Vorschriften der jeweiligen Schulordnung der besuchten weiterführenden Schulart wiederholt werden.
 
          
              4.2
             
              Übertrittsmöglichkeiten nach Abschluss der Übertrittsphase
            
 
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.
 
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart nicht erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.