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Text gilt ab: 05.05.2023
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Internationaler Schüleraustausch

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. Januar 2010, Az. I.6-5 S 4324-6.125 135

(KWMBl. S. 71)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Internationaler Schüleraustausch vom 26. Januar 2010 (KWMBl. S. 71), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 240) geändert worden ist

Präambel
Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses. Er trägt damit zur Demokratie- und Friedenserziehung bei und stellt eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – auch über den Bereich des Unterrichts in den modernen Fremdsprachen hinaus – dar. Der internationale Schüleraustausch fördert Offenheit und Toleranz, das Bewusstsein für europäische und internationale Zusammenhänge und die Bereitschaft, sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung und Einbindung in den schulischen Alltag in allen Unterrichtsfächern bietet er eine Chance zur schulischen Profilbildung und inneren Schulentwicklung.