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Inhaltsverzeichnis
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Behandlung der in amtliche Verwahrung genommenen Gegenstände
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1. Allgemeine Bestimmungen
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2. Arten der Aufbewahrung
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3. Einfache Aufbewahrung
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4. Besonders gesicherte Aufbewahrung durch die Geschäftsstelle
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5. Besonders gesicherte Aufbewahrung durch die Landesjustizkasse Bamberg
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6. Rückgabe
7. Sonstige Vorschriften
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8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhalt
VerwahrBek
Text gilt ab: 01.02.2010
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7.
Sonstige Vorschriften
Soweit im Übrigen die Behandlung von in amtliche Verwahrung genommenen Gegenständen für bestimmte Fälle durch besondere Vorschriften geregelt ist, bleiben diese unberührt.