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VertFreigBek
Text gilt ab: 01.04.2009

IV. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2009 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2009 tritt die bisherige Bekanntmachung über die Vertretung des Freistaats Bayern bei der Freigabe von Grundstücken Dritter von Belastungen mit Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten und Wiederkaufsrechten (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 25. März 2004 [FMBl S. 90]) außer Kraft.