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Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-Funkrichtlinie
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Text gilt ab: 01.01.2010
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Anlage A: BOS-Funkrichtlinie
Anlage B: Funkrichtlinie Digitalfunk BOS
Anlage C: Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur BOS-Funkrichtlinie mit Formblatt „Jährliche Übersicht über die Anzahl der mobilen BOS-Landfunkstellen“