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2034.6-F Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (BayBTBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 7. Dezember 2006, Az. 25 - P 2164 - 002 - 47 172/06 (FMBl. S. 220) (StAnz. Nr. 50 S. 2)
I. Allgemeines
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II. Beurlaubung
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III. Teilzeitbeschäftigung
IV. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayBTBek
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 07.12.2006
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IV.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2002 (FMBl S. 310, StAnz Nr. 31) ist mit Ablauf des 31. Oktober 2006 als gegenstandslos zu betrachten.