Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 25.06.2004
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2.
Gleichzeitig treten außer Kraft:

2.1

die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (ohne Rechtsreferendare) befassten Bediensteten vom 9. Juni 1995 (JMBl S. 77), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Juni 2002 (JMBl S. 67),

2.2

die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendare sowie der DV-Aus- und DV-Fortbildung der Richter und Staatsanwälte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz befassten Bediensteten vom 13. Juli 1995 (JMBl S. 95), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Juni 2002 (JMBl S. 67),

2.3

die Bekanntmachung über die Vergütung für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 31. Oktober 1995 (JMBl S. 187), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. November 2001 (JMBl S. 210).