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Text gilt ab: 01.03.2009
Fassung: 21.01.2009
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Nr. 25
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern werden die bundeseinheitlich geltenden neuen Fahndungsrichtlinien mit Wirkung vom 1. März 2009 für den Freistaat Bayern in Kraft gesetzt. Mit Ablauf des 28. Februar 2009 wird das JMS vom 13. September1993 (9362 - II - 235/92) aufgehoben.