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Text gilt ab: 01.03.2009
Fassung: 21.01.2009
Nr. 14
Das Ersuchen um internationale Fahndung im SIS zur Aufenthaltsermittlung gemäß Art. 98 SDÜ ist unter Verwendung des Vordrucks KP 21/24 an die für die Dateneingabe zuständige Polizeidienststelle zu übersenden.