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Text gilt ab: 16.06.2011
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C. Hinweise des Staatsministeriums zum Bewerbungsverfahren als Auslandsdienstlehrkraft; Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – gibt auf seiner Homepage ausführliche Informationen zur Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft einschließlich der notwendigen Bewerbungsunterlagen (www.auslandsschulwesen.de). Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Dienstweg spätestens bis zum Stichtag 31. Januar (Eingang im Staatsministerium) für das jeweils folgende Schuljahr an das Staatsministerium zu leiten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 26. April 2006 (KWMBl I S. 128, StAnz Nr. 22) außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor