Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2008

4. Verfahren

4.1 

Die Gesuche der volljährigen Jugendlichen und die Gesuche der Erziehungsberechtigten für Minderjährige sind bis zum 1. Mai eines jeden Jahres einzureichen bei der Bayerischer Musikrat Projekt GmbH, Kurfürstenstraße 19, 87616 Marktoberdorf.

4.2 

Die Gesuche sollen enthalten:
a)
den Antrag unter Bezeichnung der Maßnahme, die gefördert werden soll (das Antragsformblatt erhalten Sie bei der Bayerischer Musikrat Projekt GmbH oder im Internet unter www.bmr-begabtenfoerderung.de),
b)
den Nachweis der besonderen musikalischen Begabung (entsprechend 2.2),
c)
einen Nachweis der sozialen Gegebenheiten, die eine Förderung rechtfertigen (entsprechend Ziffer 2.3),
d)
einen Lebenslauf des Jugendlichen, der auch den musikalischen Werdegang ersehen lässt.

4.3 

Die Zuständigkeit für die Verteilung der Fördermittel nach den Richtlinien ist der Bayerischer Musikrat Projekt GmbH übertragen worden. Das Präsidium des Bayerischen Musikrates beruft einen Begabtenförderungsausschuss. Dieser entscheidet über die Verteilung der staatlichen Beihilfen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Rahmen der verfügbaren Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

4.4 

Die zweckentsprechende Verwendung ist vom Empfänger der Bayerischer Musikrat Projekt GmbH nachzuweisen. Diese erstellt darüber den Verwendungsnachweis gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

4.5 

Die wiederholte Förderungswürdigkeit und -bedürftigkeit ist im jährlichen Abstand zu überprüfen. Die Bayerischer Musikrat Projekt GmbH behält sich vor, geförderte junge Menschen in ihrem Werdegang zu beobachten und diesen gegebenenfalls zu prüfen.
5.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann im Benehmen mit der Bayerischer Musikrat Projekt GmbH Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zulassen.