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Text gilt ab: 26.02.2006
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Erprobung von Lehramtsstudiengängen mit besonderer Struktur sowie von Bachelor-/Master-Studiengängen unter Einbeziehung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

KWMBl. I 2006 S. 67


2238-K
Erprobung von Lehramtsstudiengängen mit besonderer Struktur sowie von Bachelor-/Master-Studiengängen unter Einbeziehung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 26. Februar 2006 Az.: III.1-5 S 4006-PRA.34
Mit Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes können die wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen in Bayern, an denen Studiengänge für ein Lehramt an öffentlichen Schulen eingerichtet sind, auf Antrag zeitlich befristete Modellversuche zu Lehramtsstudiengängen mit einer von den Bestimmungen der Art. 8 bis 13 BayLBG abweichenden Struktur einrichten. Weiterhin können auf Antrag konsekutive Bachelor-/Master-Studiengänge für Studierende eines Lehramts an öffentlichen Schulen erprobt werden, die sowohl den Erwerb eines Bachelor- oder Master-Grades als auch die Ablegung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen Möglichkeiten einer Anrechnung von Leistungen aus der Ersten oder Zweiten Staatsprüfung auf den Erwerb der akademischen Abschlüsse eröffnet werden.
Bei der Planung solcher Studiengänge sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: