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Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen
I.
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II.
III.
Anlage
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Text gilt ab: 01.01.2012
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I.
Der Bund und die Länder haben die in der
Anlage
abgedruckte Vereinbarung über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen getroffen.