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Text gilt ab: 01.11.2006
Fassung: 24.08.2006
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3121.0-J

Verfahren bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Todesfall, bei ungeklärter Todesart und bei Auffinden von unbekannten Leichen sowie Verfahren beim Auffinden von Leichen in sonstigen Fällen

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Finanzen
vom 24. August 2006, Az. 4103 – II – 8371/01, IC2-2473-2, 322k-G8070-2005/1-10, 46-L 0430-001-5604/06
(JMBl. S. 174)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Finanzen über das Verfahren bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Todesfall, bei ungeklärter Todesart und bei Auffinden von unbekannten Leichen sowie Verfahren beim Auffinden von Leichen in sonstigen Fällen vom 24. August 2006 (JMBl. S. 174)
Zum Vollzug des § 159 der Strafprozessordnung (StPO) und des § 4 der Bestattungsverordnung (BestV) vom 1. März 2001 (GVBl S. 92, ber. S. 190) sowie zum Verfahren beim Auffinden von Leichen in sonstigen Fällen wird bestimmt: