Inhalt

ErgEBAO
Text gilt ab: 01.08.2006

4.   Zu §§ 5, 7, 9, 13, 14 EBAO:

4.1  

Es sind die festgestellten Vordrucke zu verwenden.

4.2  

Zahlungsaufforderungen brauchen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 EBAO nicht unterschrieben zu werden, wenn sie mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sind.