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Ergänzende Bestimmungen zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
1. Zu § 1 EBAO:
2. Zu § 1 Abs. 5, § 11 Abs. 2, § 16 EBAO:
3. Zu § 4 EBAO:
Bereich erweitern
4. Zu §§ 5, 7, 9, 13, 14 EBAO:
5. Zu § 5 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EBAO:
6. Zu §§ 9, 10 EBAO:
7. Zu § 15 EBAO:
8. In-Kraft-Treten:
Inhalt
ErgEBAO
Text gilt ab: 01.08.2006
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1.
Zu § 1 EBAO:
Bei der EDV-unterstützten Beitreibung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 JBeitrO und der mit ihnen einzuziehenden Verfahrenskosten gelten die hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen.