Inhalt

Text gilt ab: 30.09.2002

4. In-Kraft-Treten, Schlussbestimmungen

1Diese Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung „Nebenamtlicher und nebenberuflicher Unterricht sowie Unterricht von sonstigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, auf die der Bundes-Angestelltentarifvertrag keine Anwendung findet, im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst“ vom 16. Juli 1992 (KWMBl I S. 418), geändert durch Bekanntmachung vom 14. Juli 1995 (KWMBl I S. 287), außer Kraft; der Anwendungsbereich dieser Bekanntmachung beschränkt sich ab 1. Januar 1998 auf den nebenamtlichen Unterricht und den Unterricht von geringfügig beschäftigten Lehrkräften sowie ab 1. Januar 2001 auf den nebenamtlichen Unterricht.