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Text gilt ab: 30.09.2009
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4. Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften

4.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

4.2 

Mit Ablauf des 31. Dezember 2006 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen vom 16. August 2004 (JMBl S. 201) außer Kraft.