Inhalt
(1) Diese Verwaltungsanordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft.
(2) (gegenstandslos)
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verwaltungsanordnung in der ursprünglichen Fassung vom 16. Februar 1971 (GVBl S.69). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverwaltungsanordnungen.