Inhalt

VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 08.10.2012
§ 9
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. 2Während dieser Zeit ergänzen sich Theorie und Praxis. 3Seminare und Hospitationen unterstützen die Einarbeitung in die Praxis.
(2) Der Vorbereitungsdienst umfasst folgende Ausbildungsbereiche:
1.
Staatliche Vermessungsverwaltung: elf Monate,
2.
Verwaltung für Ländliche Entwicklung: neun Monate,
3.
Verwaltungsübergreifende Ausbildung: vier Monate.