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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern
1. Zweck der Billigkeitsleistungen
2. Leistungsempfänger
3. Leistungsvoraussetzungen
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4. Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistungen
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5. Sonstige Bestimmungen
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
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7.
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2027 außer Kraft.