Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

13. Subventionserhebliche Tatsachen

Gegebenenfalls kann bei einzelnen Projekten Nr. 3.5 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO (Verweis auf das Bayerische Subventionsgesetz) zu beachten sein.