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Einführung der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
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Text gilt ab: 01.07.2021
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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Mit Ablauf des 30. Juni 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 175) außer Kraft.