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Text gilt ab: 30.09.2026

2.   Anwendung

1Wir führen hiermit die TL VBit-StB 22 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL VBit-StB 22 ebenfalls anzuwenden.