Inhalt

Text gilt ab: 16.09.2026

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

4.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2026 in Kraft.

4.2  

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. August 2025 (BayMBl. Nr. 370) wird mit Ablauf des 15. September 2026 aufgehoben.