Inhalt

Text gilt ab: 09.10.2024

1.   Allgemeines

1.1  

1Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“ und werden regelmäßig überarbeitet und fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2022 vom 1. Juni 2022 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, bekannt gegeben.

1.2  

Die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 274) eingeführt.

1.3  

Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben.