Inhalt
2.
Anwendung
1Wir führen hiermit die Regelungen nach dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 26/2023, Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 in Bayern in Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast diese Regelung ebenfalls anzuwenden.