Inhalt
1.
Allgemeines
1Die Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesystemen ist in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) geregelt. 2Gemäß den ZTV FRS sind grundsätzlich alle Bauteile auszutauschen, die eine bleibende (plastische) Verformung aufweisen. 3In der Praxis wird in der Regel die gesamte Konstruktion in einem Abschnitt (Feld) ausgetauscht, obwohl dies nicht explizit in den ZTV FRS vorgesehen ist.