Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2024

2.   Anwendung

2.1  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 17/2023 vom 3. Juli 2023 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-23/17/3816425) die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau“, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB 04/23) bekanntgegeben.

2.2  

1Wir führen hiermit die TL Gestein-StB 04/23 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL Gestein-StB 04/23 ebenfalls anzuwenden.