Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2016

2. Veröffentlichung

2.1 

1Die oben genannten Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. 2Sie stehen im Internetangebot des Landesamts für Umwelt unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank Bayern.Recht zur Verfügung.

2.2 

Sie werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.

2.3 

1Eine Änderung der Vollzugshinweise erfolgt durch Änderung dieser Bekanntmachung. 2Die geänderte Version der gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele wird mit Angabe des Datums des aktuellen Stands gemäß Nr. 2.1 Satz 2 veröffentlicht. 3Die Ursprungs- und alle Änderungsversionen werden in elektronischer Form beim Landesamt für Umwelt archiviert.