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Inhaltsverzeichnis
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Dienstkleidungsvorschrift für die Bayerische Forstverwaltung
1. Geltungsbereich
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2. Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung
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3. Berechtigung zum Tragen von Dienstkleidung
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4. Dienstkleidung, Hoheitszeichen
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5. Beschaffung der Dienstkleidung
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6. Dienstkleidungszuschuss
7. Sonderregelungen
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8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
[Schlussformel]
Inhalt
DklV
Text gilt ab: 01.01.2018
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1.
Geltungsbereich
Diese Dienstkleidungsvorschrift gilt für alle Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) der Bayerischen Forstverwaltung.