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Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
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787-L

Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 22. Juni 2023, Az. G4-7271-1/1385
(BayMBl. Nr. 369)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital vom 22. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 369)
1Grundlagen dieser Richtlinie sind
–
die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Art. 23 und 44 BayHO sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) und
–
die Verordnung (EU) 2022/2472.
2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3Diese Richtlinie wurde in Anwendung des Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/2472 erlassen und bei der EU-Kommission freigestellt.
4Mit der jeweiligen Anrede (z. B. „Antragsteller“, „Zuwendungsempfänger“) sind in dieser Richtlinie alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.