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Schulversuch der staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement in Kaufbeuren
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1. Allgemeines
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2. Ergänzende Regelungen zur Schulordnung für die Staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft, für Waldwirtschaft sowie für die Staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau (Technikerschulordnung Agrar – AgrTSO) vom 31. Mai 2001 (GVBl. S. 292, BayRS 7803-12-L), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Juli 2014 (GVBl. S. 255, 376) geändert worden ist
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2024
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3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft.