Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2019

1. Organisation

1.1 Einordnung, Dienst- und Fachaufsicht

1Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (Technologie- und Förderzentrum – TFZ) ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet. 2Das Staatsministerium übt die Dienstaufsicht aus. 3Die Fachaufsicht obliegt dem Staatsministerium mit Ausnahme der Zuständigkeiten nach Satz 4. 4Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) übt die Fachaufsicht über die Verwertung Nachwachsender Rohstoffe und darauf bezogener Fördermaßnahmen des StMWi am TFZ aus.

1.2 Dienstgebiet und Sitz

1Das TFZ hat seinen Sitz in Straubing. 2Das Dienstgebiet umfasst den Freistaat Bayern.

1.3 Leitung

1.3.1 Behördenleitung

1Das TFZ wird von einer Beamtin oder einem Beamten mit der Qualifikation für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 oder vergleichbaren Arbeitnehmern geleitet. 2Die Dienstgeschäfte werden von der Behördenleitung – bei deren Verhinderung von deren Vertretung – geführt. 3Bei deren Verhinderung nimmt die ranghöchste und bei Ranggleichheit die rangdienstälteste Abteilungsleitung die Vertretung wahr. 4Die Behördenleitung, deren Vertretung und die Abteilungsleitungen werden vom Staatsministerium bestellt.
5Die Behördenleitung ist Dienstvorgesetzte aller Beamten. 6Gegenüber den Arbeitnehmern nimmt sie im Rahmen der ihr übertragenen arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten die Befugnisse des Arbeitgebers wahr. 7Sie arbeitet mit der Personalvertretung, der Ansprechpartnerin für Angelegenheiten der Gleichstellung und der Schwerbehindertenvertretung vertrauensvoll zusammen und fördert deren Tätigkeit.
8Die Behördenleitung vertritt das TFZ nach außen und ist verantwortlich für die Darstellung des TFZ in der Öffentlichkeit, gegenüber anderen Behörden, Verbänden, Organisationen und Unternehmen der Wirtschaft. 9Sie kann für bestimmte Aufgaben Projektgruppen einsetzen und bei abteilungsübergreifenden Vorhaben Projektmanager bestimmen.
10Die Behördenleitung erstellt einen Geschäftsverteilungsplan. 11Bei unabweisbarem Bedarf kann sie einzelnen Beschäftigten abweichend vom Geschäftsverteilungsplan vorübergehend auch andere Aufgaben zuteilen.
12 Die Behördenleitung legt die Detailziele und Arbeitsschwerpunkte im Rahmen einer Arbeitsplanung fest. 13Sie koordiniert das Zusammenwirken der Abteilungen sowie den Informationsfluss und sorgt für einen effizienten Personaleinsatz und ein förderliches Arbeitsklima. 14Sie stimmt nach Maßgabe der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe die jährlichen Arbeitsschwerpunkte mit der Leitung des TUM Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit und der Geschäftsführung von C.A.R.M.E.N. e. V. einvernehmlich ab.
15Die Behördenleitung ist Ansprechpartner des Koordinierungsrates und nimmt an dessen Sitzungen teil. 16Sie koordiniert ferner die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. 17Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben des Staatsministeriums.

1.3.2 Abteilungsleitung

1Abteilungen werden von Beamten, die für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert sind, oder vergleichbaren Arbeitnehmern geleitet. 2Die Abteilungsleitungen legen die Detailziele und Arbeitsschwerpunkte ihres Bereiches im Rahmen einer turnusmäßigen Arbeitsplanung fest. 3Sie koordinieren innerhalb ihres Bereiches die Aufgabenerledigung sowie den Informationsfluss und sorgen für einen effizienten Personaleinsatz und ein förderliches Arbeitsklima.

1.4 Führung und Zusammenarbeit, Gleichbehandlung

1Die Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit in der Bayerischen Staatsverwaltung in der jeweils geltenden Fassung sind für die Wahrnehmung der Aufgaben und die Ausübung von Befugnissen und Verantwortung durch die Beschäftigten maßgebend. 2Die Beschäftigten wirken darauf hin, dass Benachteiligungen im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterbleiben.

1.5 Gliederung

1Das TFZ gliedert sich in die Abteilungen
Rohstoffpflanzen und Stoffflüsse,
Biogene Festbrennstoffe,
Erneuerbare Kraftstoffe und Materialien,
Systembewertung Nachwachsender Rohstoffe,
Förderzentrum Biomasse,
Wissenstransfer,
NAWAREUM,
Zentrale Dienste sowie
eine Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit. 2Die Stabsstelle ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt. 3Die Behördenleitung ist für den Auftritt der Behörde im Internet und Intranet verantwortlich.