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Text gilt ab: 30.10.2019

1. 

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) vom 12. Juli 2011 (AllMBl. S. 419, StAnz. Nr. 28) ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen. Die Aufgaben der ehemaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr werden nunmehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgeführt.