Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
1. Begriffsbestimmung
2. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
3. Gegenstand der Förderung
4. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
7. Mehrfachförderung
Bereich erweitern
8. Verfahren
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
GWLANR
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. September 2019 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.