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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
1. Begriffsbestimmung
2. Zweck der Förderung
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3. Gegenstand der Förderung
4. Zuwendungsempfänger
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5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
7. Mehrfachförderung
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8. Verfahren
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
GWLANR
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Mehrfachförderung
Sofern der Zuwendungsempfänger hinsichtlich desselben Fördergegenstandes eine Förderung nach einem anderen Förderprogramm in Anspruch nimmt, scheidet eine Förderung nach dieser Richtlinie aus.