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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
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7071-W

Richtlinien zur Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 16. November 2023, Az. 54-3542/361/1

(BayMBl. Nr. 614)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms vom 16. November 2023 (BayMBl. Nr. 614)

1Die LfA Förderbank Bayern (LfA) gewährt mit Eigenmitteln zinsvergünstigte Darlehen für Wachstumsvorhaben an mittelständische Unternehmen und Angehörige Freier Berufe nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO),
der De-minimis-Verordnung in der bei Darlehenszusage geltenden Fassung.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Eigenmittel der LfA.