Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Verfahren

2.1 

Der Freistaat Bayern hat den nachfolgenden Projektträger mit der Abwicklung beauftragt, der für die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zuständig ist:
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de
Telefon: 0800-0268724 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz, mobil abweichend)

2.2 

1Der Projektträger führt namens und im Auftrag des Freistaats Bayern die sachliche und rechnerische Prüfung der Zwischenberichte/Abschlussberichte (Verwendungsbestätigung) und der Verwertungsberichte sowie die sonstige Abwicklung des Schriftverkehrs durch. 2Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Unterstützung bei der Antragstellerin bzw. Zuweisungsempfängerin einzuholen. 3Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

2.3 

1Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuweisungen sind an den entsprechenden Projektträger zu richten. 2Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit diesem Projektträger wird empfohlen.

2.4 

1Die Antragstellung ist formgebunden. 2Entsprechende Antragsformulare stellt der Projektträger zur Verfügung.

2.5 

1Anträge sind zu den vom Projektträger veröffentlichten Terminen (bis zu zwei Termine pro Jahr) über die Technologietransferstellen oder die Technologietransferbeauftragten der Hochschule einzureichen. 2Der Projektträger kann in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, in diesen Ausschreibungen Schwerpunkte ausloben.

2.6 

1Im Bereich FLÜGGE wird die Entscheidung über die Vergabe der Zuweisungen auf der Grundlage der Empfehlung eines Gutachtergremiums getroffen. 2Das Gutachtergremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und kann sich aus Unternehmern, Business Angels, Wirtschaftsjunioren und ‑senioren, Patent- und Finanzexperten sowie Hochschullehrern und Gründungsberatern zusammensetzen. 3Es wird vom Projektträger in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bestellt. 4Das Gutachtergremium wertet die vorliegenden Vorhaben relativ zueinander hinsichtlich ihren Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Unternehmensgründung. 5Dabei werden, je nach Schwerpunkt unterschiedlich gewichtet, die Kriterien „Teamzusammensetzung“, „Innovation“, „Neuheit, Originalität“, „Risiko“ und „Nachhaltigkeit der Geschäftsidee“ bewertet.

2.7 

1Im Bereich Validierungsprogramm wird die Entscheidung über die Vergabe der Zuweisungen auf der Grundlage der Empfehlung eines Gutachtergremiums getroffen. 2Das Gutachtergremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und setzt sich aus Mitgliedern der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (BayFIA) zusammen. 3Das Gutachtergremium wertet die vorliegenden Vorhaben relativ zueinander hinsichtlich der Kriterien „Innovationhöhe (Δ TRL)“, „technisches Risiko und vorgesehener Lösungsweg“, „technologische Neuheit“, „Verwertungsaussichten“, „techn.-wissenschaftliche Anschlussfähigkeit“ und „externer Effekte“.

2.8 

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie trifft auf dieser Basis die Entscheidung über den Antrag und veranlasst die Zuweisung.