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Rahmenvereinbarung über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaats Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen
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Text gilt ab: 01.01.2022
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Anlagen
Anlage 1: Rahmenvereinbarung über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaates Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen
Anlage 2: Begriffsbestimmungen
Anlage 3: Mustervertrag über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaates Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen
Anlage 4: Entgelt- und Entschädigungssätze
Anlage 5: Gemeinden und gemeindefreie Gebiete mit weißen Flecken