Inhalt

JahresBek 2024
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.