Inhalt

BezRevBek
Text gilt ab: 01.12.2005

4.   Aufgaben

4.1  

Dem Bezirksrevisor obliegen

4.1.1  

die Vertretung der Staatskasse nach der Vertretungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung,

4.1.2  

die Prüfung des Kostenansatzes und der damit zusammenhängenden Geschäfte nach §§ 46 ff. KostVfg,

4.1.3  

die stichprobenweise Prüfung von Auszahlungs- und Löschungsanordnungen über die Zurückzahlung oder Löschung von Kosten, Strafen und durchlaufenden Geldern nach Maßgabe der Nr. 6,

4.1.4  

die Beratung der mit dem Ansatz und der Festsetzung von Kosten befassten Bediensteten bei der Wertfestsetzung, beim Kostenansatz, bei der Festsetzung von Entschädigungen bzw. Vergütungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter, Betreuer und Rechtsanwälte sowie bei der Bearbeitung von Prozesskostenhilfesachen,

4.1.5  

die Erledigung sonstiger Aufgaben, die ihm durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften übertragen sind.

4.2  

Der Präsident des Gerichts kann den Bezirksrevisor darüber hinaus zu Justizverwaltungsgeschäften heranziehen, wenn die in Nr. 4.1 zugewiesenen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt werden.