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Inhaltsverzeichnis
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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022
1. Weitergeltende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2021
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2. Grundlage der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2022
3. Wegfallende Ausgabeansätze
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4. Neue Ausgabeansätze
5. Berücksichtigung der Haushaltssperre
6. Bewirtschaftungsmaßnahmen
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7. Verpflichtungsermächtigungen
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8. Personalbereich, Stellenplan
9. Buchung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes 2022 außer Kraft.